Bei Sommerprojekten
Abmeldungen sind nur in Einzelfällen und ausschließlich bis zum 31. März möglich.
Bei Projekten während der Faschings - oder Herbstwoche
Die Anmeldung ist bindend.
Bei Projekten der Nachmittagsbetreuung
Abmeldungen sind nur in Einzelfällen und ausschließlich bis zum 31. Juli möglich.
Allgemeine Regelungen zu Rückvergütungen
Nach der oben genannten Frist erfolgt, im Falle einer Abmeldung, eine Rückvergütung nur in zertifizierten Krankheitsfällen und nur, wenn das Kind eine ganze Woche nicht am Projekt teilnimmt.
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund neuer landesweiter Finanzierungsregelungen für Ferienangebote für Kinder und Jugendliche wird auch im Krankheitsfall ein Betrag von 35,00 € pro Woche einbehalten.
Zusätzlich gilt: