Wartung der Spielplätze

HINWEISE ZUR PFLEGE UND WARTUNG VON SPIELPLÄTZEN

HINWEISE ZUR INSPEKTION UND WARTUNG VON SPIELPLÄTZEN UND -GERÄTEN

ZUSAMMENSTELLUNG ANHAND DER UNI-EN 1176 - Teil 7 ERGÄNZT DURCH ERFAHRUNGSWERTE AUS DER TÄGLICHEN PRAXIS

 Auch die UNI EN 1176 (Spielplatzgeräte - Sicherheitstechnische Anforderungen) kann nicht verhindern, daß durch Abnutzung, Materialalterung und Zerstörung die Sicherheit der Geräte mit der Zeit herabgesetzt, bzw. kompromittiert wird: dies bedingt regelmäßige Kontrollen und Wartungsmaßnahmen, die im Teil 7 dieser Norm beschrieben werden. Diese Kontrollen und Wartungseingriffe sind umso wichtiger, je stärker die betreffenden SP bespielt und frequentiert werden.


Zwei Arten der Kontrolle:

1. Sichtkontrolle: 

- Kontrolle auf Abnutzungserscheinungen vor allem an den Reibungspunkten beweglicher Teile (Ketten, Gelenke, Seile), Überprüfung der Rutschflächen, Stufen und Sprossen; 

- Kontrolle im Hinblick auf zerstörte Teile oder Elemente, die durch natürliche Abnutzung oder durch mutwilliges Einwirken beschädigt wurden; 

- Geräte auf hervorstehende Nägel, Schrauben und den Sitz der Schraubmuttern überprüfen; 

- Geräte im Hinblick auf Verrottungserscheinungen kontrollieren, vor allem im Bereich der Fundamente, von Holzteilen mit Erdkontakt, Bereiche mit Wasserstau, usw.

2. Funktionskontrolle: 

- Kontrolle sämtlicher beweglicher Teile, der Gelenke, Lager und Buchsen unter Belastung; 

- Überprüfung der Standfestigkeit des Gerätes insgesamt, sowie seiner Einzelteile mittels Belastung durch Erwachsene u/o durch besondere Gewichte in kritischen Gerätebereichen;

- ENTSPRECHENDE ANGABEN DER HERSTELLER BEACHTEN!


FREQUENZ DER KONTROLLEN

Auf stark besuchten Spielplätzen: wöchentliche Sichtkontrolle!

Monatlich (in der Spielsaison): monatliche Sicht- und Funktionskontrolle; normale Wartungsarbeiten durchführen: Schmieren beweglicher Teile, Muttern nachzihen, Sand säubern oder ergänzen, usw.

Halbjährlich/Jährlich: allgemeine Kontrolle und Überprüfung des SP und der Geräte; außerordentliche und umfangreichere Wartungs- und Reparaturarbeiten; Aufgraben der Hauptpfosten (vor allem bei Holz in direktem Erdkontakt) und zustand überprüfen; die Mitarbeit eines Fachmannes u/o einer Spezialfirma wird dringend empfohlen!

Alle 10-15 Jahre: generelle Überholung des gesamten SP-Bereiches, evtl. die Gestaltung und Ausstattung anhand der gemachten Erfahrungen teilsweise oder insgesamt neu planen und anlegen


Sandkästen - Sandspielflächen

Wöchentlich:
Sandfläche regelmäßig lüften, d.h. mit Grabegabel, Schaufel oder Harke wenden und lockern

Zu Beginn einer neuen Spielsaison (März)
Ein bis zweimal pro Jahr sollte der fehlende Sand ergänzt werden, ein vollständiger Austausch des Sandes ist nicht notwendig - im Gegenteil: frisch aufgefüllte Sandkisten weisen bei punktueller Verschmutzung einen erhöhten Befall mit schädlichen Bakterien auf, da sich die schadstoff-abbauende Bakterienflora erst noch ansiedeln muss!

Bei längeren Trockenperioden ist es ratsam, die Sandspielmulde kräftig zu wässern: dadurch werden die Feinstaubanteile ausgeschwemmt und der Sand insgesamt gereinigt - zudem benötigen die abbauenden Bodenbakterien ein Minimum an Restfeuchtigkeit!


Wasserspielbereiche
Wasser nur für einen Durchlauf benutzen (z.B. bei einem künstlichen Bachlauf); das Wasser muß keine Trinkwasserqualität aufweisen, sollte aber ansonsten einwandfrei sein

Brunnen und andere Wasserquellen, die zum Trinken einladen, müssen Trinkwasserqualität haben!


Umzäunungen
Rregelmäßig überprüfen, vor allem im Bereich von steilen Böschungen und Straßen


Bei Schäden an Geräten
Ssofort reparieren; wenn dies nicht möglich ist, das Gerät durch geeignete Absperrungen stillegen oder abbauen und für Ersatz sorgen!


Sonstige Hinweise:
Wir empfehlen allen Gemeinden die Anwendung der beiliegenden Kontrollblätter, um sich einen Überblick über Anzahl, Art und Qualität der Ausstattung zu verschaffen.

Die regelmäßige Führung einer solchen Kontrollkartei ist nicht nur ein bürokratischer Vorgang, sondern eine notwendige Maßnahme im Hinblick auf die Sicherheit der Benutzer, und nicht zuletzt für die verantwortliche Gemeinde selbst, die im Falle eines Unfalles beweisen kann, daß sie ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.

Sicherlich findet sich in der Gemeinde auch eine freiwillige Gruppe (KFS, VKE, KVW, u.a.m), die am Zustand der SP interessiert sind und gerne die zweimalige Kontrolle sämtlicher Spielflächen übernehmen werden.